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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort feiern will, muss sich an neue Vorgaben halten.

Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Termine vor allem an Einwohner aus Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen.

Die Kosten hängen von der Zeit ab: Unter der Woche ist es von 8 bis 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld. Für bis zu vier Stunden fallen 10 Euro an, für acht Stunden sind es 20 Euro und eine Ganztagesnutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung planen.

Es gibt wichtige Verbote: Eigene Grills sind nicht erlaubt, ebenso wie das Grillen mit Holz oder Lagerfeuer außerhalb der festen Stelle. Da es an der Hütte kein Strom, kein Wasser und keine Toilette gibt, müssen Nutzer alles Nötige selbst mitbringen. Das gilt auch für die Holzkohle und einen Eimer Wasser zum Löschen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Wer stornieren will, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld zurückerstattet. Zudem ist das Zelten und das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände verboten. Die Asche vom Grill darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mitgenommen werden.

Die Anfahrt führt aus Richtung Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, fährt über die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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