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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen will, muss nun anders planen. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch weil sich in der Vergangenheit einige nicht an die Grillverbote bei Waldbrandgefahr gehalten haben, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert.

Wer den Grill nutzen möchte, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dabei müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden. Den Schlüssel bekommt man am Tag vor der Nutzung, muss dann aber eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Diese gibt es zurück, wenn der Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgegeben wird.

Die Stadt gibt den Einwohnern von Oppenau den Vorzug bei der Vergabe. Auswärtige können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist. Wichtig für die Planung: Es gibt vor Ort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Eigene Grills oder Lagerfeuer außerhalb der festen Stelle sind streng verboten. Auch Grillen mit Holz ist nicht erlaubt.

Um Brände zu verhindern, muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, allerdings darf man dort nicht das Geschirr spülen. Die Asche muss man wieder mitnehmen und darf nicht in die Mülleimer geworfen werden. Wer die Fläche verlässt, muss den Platz sauber hinterlassen. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Wiesen ist verboten.

Die Kosten für die Nutzung sind gestaffelt. Von Montag bis Freitag ist das Grillen zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Sollte die Stadt die Nutzung wegen hoher Waldbrandgefahr kurzfristig absagen, wird die Gebühr zurückerstattet. Wer selbst absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, damit es kostenlos bleibt. Danach wird die Gebühr fällig.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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