Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung ist ab sofort strenger geregelt.
Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person telefonisch oder schriftlich erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Diese wird am Tag vor der Nutzung abgeholt und am Tag danach bei der Rückgabe wieder zurückgegeben. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen Gebühren an: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.
Es gibt wichtige Verbote: Eigene Grills sind nicht erlaubt, ebenso wie das Feuermachen außerhalb der Grillstelle oder das Grillen mit Holz. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Da es an der Hütte kein Wasser, keinen Strom und keine Toilette gibt, müssen Nutzer einen Eimer zum Löschen mitnehmen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort Geschirr zu spülen ist jedoch verboten.
Die Asche vom Grill darf nicht in den Mülleimern vor Ort landen, sondern muss wieder mitgenommen werden. Wer den Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Bei extremer Waldbrandgefahr kann die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagen und die Gebühr dann erstatten.
Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße Richtung Kleinebene.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung