Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer den Grill nutzen will, muss ihn vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel ist eine Kaution von 100 Euro in bar nötig. Diese muss man am Tag vor der Nutzung hinterlegen und bekommt sie am Tag nach dem Termin zurück. Die Stadt vergibt die Plätze vor allem an die eigenen Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Wer sie abends (17 bis 22 Uhr) oder am Wochenende und an Feiertagen nutzen möchte, muss zahlen. Die Gebühren liegen bei 10 Euro für bis zu vier Stunden, 20 Euro für bis zu acht Stunden und 30 Euro für den ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzer: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Das Grillen mit eigenen Geräten oder das Feuermachen im Wald ist streng verboten. Auch das Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser gibt es an der Wassertretstelle, aber Geschirr spülen ist dort verboten.
Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Wer stornieren will, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung wegen Waldbrandgefahr kurzfristig absagt, wird das Geld zurückerstattet.
Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 in die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt ebenfalls über die Ziegelhüttenstraße.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung