Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Ortenaukreis) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Direkt daneben liegen Wiesen, ein Wald mit Wanderwegen und ein Spielplatz für Kinder.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine Neuerung: Die Grillstelle ist jetzt mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder anrufen oder schreiben. Dafür werden der Name, die Adresse und eine Telefonnummer benötigt.
Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag danach wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Plätze vor allem an Einwohner aus Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen.
Es gibt wichtige Regeln für die Nutzung: Strom, Wasser und Toiletten fehlen vor Ort. Die Holzkohle muss man selbst mitbringen. Es ist streng verboten, außerhalb der Grillstelle Feuer zu machen oder eigene Grills mitzubringen. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt. Die Asche darf nicht in den Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort darf man aber nicht abwaschen.
Die Kosten hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.
Wer storniert, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet – zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr – bekommt man das Geld zurück. Das Betreten von Äckern und Wiesen sowie das Zelten auf dem Gelände sind verboten.
Die Anfahrt führt aus Richtung Oberkirch über die B28, die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer bereits in Oppenau ist, folgt ebenfalls der Ziegelhüttenstraße.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung