Ortenaukreis: Grillen und Feuer im Wald weiterhin verboten
Im Ortenaukreis bleibt es gefährlich für die Wälder. Weil es so lange trocken war, verlängert der Kreis die Sperrung aller öffentlichen Feuer- und Grillstellen. Das Verbot gilt vom 1. September bis einschließlich zum 30. September 2026.
Das bedeutet konkret: Wer in den Wäldern des Ortenaukreises grillen möchte, darf weder die festen Stellen nutzen noch einen eigenen Grill mitbringen. Hans-Georg Pfüller vom Amt für Waldwirtschaft warnt, dass die Böden und die Pflanzen trotz einiger Regenfälle immer noch sehr trocken sind. In den letzten Wochen gab es bereits viele Brände, die gezeigt haben, wie schnell ein Feuer außer Kontrolle geraten kann.
Auch außerhalb der offiziellen Grillplätze ist Vorsicht geboten. Wer im Wald oder bis zu 100 Meter vor dem Waldrand Feuer machen will, braucht normalerweise eine Genehmigung der Unteren Forstbehörde. Zudem erinnert das Landratsamt an das Rauchverbot, das vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Es ist streng verboten, brennende oder glimmende Sachen im Wald oder in der Nähe davon wegzuwerfen.
Die Feuerwehr und andere Helfer waren zuletzt extrem gefordert. Deshalb bittet der Kreis alle Besucher, sich an die Regeln zu halten. Wer trotzdem Feuer oder Rauch entdeckt, soll sofort die 112 anrufen. Wichtig ist dabei, dass die Anrufer nach Möglichkeit vor Ort bleiben, um den Rettern den Weg zu zeigen. Die Feuerwehr braucht genaue Infos zum Ort, zur Größe des Feuers und dazu, wo man Wasser nehmen kann oder wie man am besten zum Brand gelangt.
Eigene Löschversuche sollte man nur starten, wenn man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die komplette Verfügung kann man auf der Internetseite des Ortenaukreises unter den Bekanntmachungen nachlesen.
Quelle: Lauf – zur Originalmeldung