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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt führt neue Sicherheitsregeln und Gebühren ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch die Nutzung wird jetzt strenger kontrolliert.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach dem Grillen wieder abgibt. Vorrangig bekommen Einwohner aus Oppenau die Hütte, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Stadt hat klare Regeln für den Platz: Es gibt dort weder Strom noch Wasser oder eine Toilette. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Grillen auf Holz oder die Nutzung von eigenen Grills ist verboten. Auch Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle sind nicht erlaubt. Wer grillt, muss einen Eimer mit Wasser zum Löschen dabei haben. Das Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Der Platz muss sauber hinterlassen werden. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit und dem Tag ab. Von Montag bis Freitag ist die Hütte zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Ab 17 Uhr bis 22 Uhr kostet es Geld. An Wochenenden und Feiertagen ist die Nutzung von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Preise liegen je nach Dauer zwischen 10 Euro (bis 4 Stunden), 20 Euro (bis 8 Stunden) und 30 Euro für den ganzen Tag. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet – zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr – bekommt man das Geld zurück.

Die Anfahrt führt aus Oberkirch über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, fährt Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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