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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun aufpassen. Die Stadt hat die Regeln verschärft und führt ein Schloss sowie Kautionen ein.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische und Bänke sowie einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Hütte nutzen will, muss sich an neue Regeln halten.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, hat die Stadt gehandelt. Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Wer grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Barkaution von 100 Euro hinterlegen. Das Geld gibt man am Tag vor der Nutzung ab und bekommt es am Tag nach dem Grillen zurück. Die Stadt bevorzugt bei der Vergabe die Einwohner von Oppenau, aber auch Leute von außerhalb können anfragen.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn sie eine interne Veranstaltung machen.

Es gibt wichtige Verbote: Eigene Grills sind nicht erlaubt und man darf kein Feuer im Wald machen. Auch Holz darf nicht zum Grillen benutzt werden. Holzkohle muss man selbst mitbringen. Die Asche darf nicht in die Mülleimer vor Ort, sondern muss wieder mit nach Hause genommen werden. Da es an der Hütte kein Wasser und keinen Strom gibt, muss jeder einen Eimer zum Löschen mitbringen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten.

Wer seinen Termin absagt, sollte das bis spätestens 48 Stunden vorher tun, sonst wird die Gebühr fällig. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig verbietet, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, wird das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28, dann über die Ziegelhüttenstraße, Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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