Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte Kleinebene
Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familienfeste und Vereinsausflüge. Die Anlage bietet einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Sitzbänken. Direkt daneben gibt es einen Kinderspielplatz und Wanderwege durch den Wald.
Weil es in der Vergangenheit Probleme gab und Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, gibt es seit 2024 eine wichtige Änderung: Die Grillstelle ist nun mit einem Schloss gesichert. Wer dort grillen will, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür müssen Name, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.
Für den Schlüssel wird eine Barkaution von 100 Euro verlangt. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner aus Oppenau, Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.
Die Nutzung ist unter der Woche von 8 bis 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt eine Gebühr an. Diese liegt je nach Dauer zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung der Einrichtung ist. Wer absagt, muss dies bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.
Die Nutzer müssen einige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Das Grillen auf Holz oder mit eigenen Grills ist verboten, ebenso wie Lagerfeuer außerhalb der Grillstelle. Die Asche darf nicht in die Mülltonnen geworfen werden, sondern muss mitgenommen werden. Zudem ist ein Eimer Wasser zum Löschen Pflicht. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort zu spülen ist jedoch verboten.
Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Wenn die Stadt eine Waldbrandgefahr ausruft, kann die Nutzung kurzfristig untersagt werden. In diesem Fall wird die Gebühr erstattet.
Die Anfahrt aus Oberkirch erfolgt über die B28 bis zum Ortseingang Oppenau, dann links in die Ziegelhüttenstraße, weiter über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald. An der Kästehalde folgt man dann der Beschilderung zur Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nimmt die B28 Richtung Oberkirch, passiert den Kreisverkehr und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.
Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung