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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun mehr beachten. Die Stadt hat die Regeln für die Nutzung der Grillhütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien- und Vereinsfeste. Sie liegt oberhalb der Stadt, direkt an Wiesen und Wanderwegen. Es gibt dort einen Spielplatz, einen gemauerten Grill mit Rost sowie vier Tische mit Bänken. Doch wer die Anlage nutzen will, muss sich an neue Vorgaben halten.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Der Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und die Tatsache, dass Grillverbote bei Waldbrandgefahr oft ignoriert wurden. Wer jetzt grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Anschrift und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel ist eine Barkaution von 100 Euro fällig. Diese muss am Tag vor der Nutzung hinterlegt werden und gibt es am Tag nach der Nutzung zurück. Die Stadt gibt den Vorzug bei der Vergabe an Einwohner aus Oppenau, auch Auswärtige können aber kurzfristig anfragen.

Die Nutzer müssen einige wichtige Regeln beachten: Strom, Wasser und Toiletten gibt es vor Ort nicht. Die Holzkohle muss selbst mitgebracht werden. Es ist streng verboten, außerhalb der festen Grillstelle Feuer zu machen oder Holz zu verbrennen. Auch eigene Grills dürfen nicht mitgebracht werden. Die Asche darf nicht in die Mülleimer geworfen werden, sondern muss wieder mitgenommen werden. Zudem muss jeder Nutzer einen Eimer Wasser zum Löschen dabei haben. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, dort ist das Geschirrspülen jedoch verboten.

Die Kosten hängen von der Zeit und dem Wochentag ab. Von Montag bis Freitag ist die Nutzung zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. In der Zeit von 17 bis 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (8 bis 22 Uhr) fallen Gebühren an. Wer bis zu vier Stunden bleibt, zahlt 10 Euro, bis zu acht Stunden kosten 20 Euro und eine ganztägige Nutzung kostet 30 Euro. Schulen und Kindergärten sind bei internen Veranstaltungen befreit.

Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Danach wird die Gebühr fällig. Die Stadt behält sich vor, die Nutzung kurzfristig zu untersagen, wenn die Waldbrandgefahr zu hoch ist. In diesem Fall wird die Gebühr erstattet. Das Zelten auf dem Gelände sowie das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen ist verboten.

Die Anreise erfolgt aus Oberkirch über die B28 und die Ziegelhüttenstraße, dann über die Jahnstraße, Friedenstraße und den Burgerwald bis zur Beschilderung Kleinebene. Wer aus Oppenau kommt, nutzt ebenfalls die B28 Richtung Oberkirch und biegt kurz vor dem Ortsausgang rechts in die Ziegelhüttenstraße ein.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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