Offenburg: Betrunkener stiehlt VW und baut Unfall
Am frühen Sonntagmorgen startete ein 24-jähriger Mann aus Marokko seine Tour durch Offenburg (Baden-Württemberg). In der Kreuzkirchstraße versuchte er, mehrere Autos aufzubrechen. Dabei ging er grob vor: Er schlug mit Pflastersteinen die Fensterscheiben von zwei Wagen ein, um an Wertsachen zu kommen.
Dann stieß er auf einen VW. Auch hier zertrümmerte er zuerst die Scheibe auf der Fahrerseite und durchwühlte den Innenraum. Dabei fand er einen Ersatzschlüssel, startete den Wagen und fuhr davon.
Kurz darauf verlor der Mann in der Straße „Am Kestendamm“ die Kontrolle über das Auto. Er kam von der Badstraße gefahren, rammte einen Steinpoller sowie einen Baum und beschädigte die Front des VW stark. Anstatt zu helfen, ließ er den Unfallort einfach hinter sich und raste weiter Richtung Neuried.
Ein Zeuge bemerkte die auffällige Fahrweise und rief kurz vor 7 Uhr die Polizei. Die Beamten der Verkehrspolizei entdeckten den Wagen schließlich in Altenheim an der Schwarzwaldstraße. Als sie das Auto im Kieferweg fanden, war der Fahrer bereits verschwunden. Der Motor lief noch, der Schlüssel steckte im Schloss.
Die Polizei suchte die Umgebung ab. Eine Alarmanlage eines anderen Autos führte die Beamten schließlich zu einer offenen Garage. Dort fanden sie den 24-Jährigen und nahmen ihn fest. Der Mann hatte wohl getrunken; die Beamten ermittelten einen Alkoholwert von über einem Promille. Ob er überhaupt einen Führerschein besitzt, wird derzeit geprüft.
Bei den Ermittlungen sicherten die Polizisten zudem ein schwarzes Fahrrad der Marke „GHOST“. Es besteht der Verdacht, dass das Rad ebenfalls gestohlen wurde. Wer sein Fahrrad vermisst, kann es gegen einen Eigentumsnachweis beim Polizeirevier Offenburg unter der Telefonnummer 0781 21-2200 zurückfordern.
Am Montagmittag wurde der Verdächtige auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter beim Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Der Richter erließ einen Haftbefehl, woraufhin der Mann in die Justizvollzugsanstalt kam.
Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.