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Oppenau: Neue Regeln für Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Treffpunkt für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill mit Rost, vier Tische mit Bänken und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer die Anlage nutzen will, muss sich ab jetzt an neue Regeln halten.

Weil in der Vergangenheit Grillverbote bei Waldbrandgefahr ignoriert wurden, ist die Grillstelle seit 2024 mit einem Schloss gesichert. Wer grillen möchte, muss die Hütte vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder telefonisch oder schriftlich erledigen. Dabei müssen Name, Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Für den Schlüssel wird eine Kaution von 100 Euro in bar verlangt. Das Geld muss am Tag vor der Anmietung hinterlegt werden und gibt es nach der Rückgabe des Schlüssels zurück. Die Stadt vergibt die Termine vorrangig an Einwohner von Oppenau. Leute von auswärts können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.

Die Nutzer müssen einige Dinge selbst mitbringen: Holzkohle und einen Eimer Wasser zum Löschen. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber Geschirr spülen ist dort verboten. Wichtig ist auch: Eigene Grills sind nicht erlaubt und Feuer machen außerhalb der festen Grillstelle ist streng verboten. Die Asche muss wieder mitgenommen werden und darf nicht in die Mülleimer geworfen werden.

Die Kosten für die Nutzung hängen von der Zeit ab. Von Montag bis Freitag ist es zwischen 8 und 17 Uhr kostenlos. Danach sowie an Wochenenden und Feiertagen kostet es Geld: Bis zu vier Stunden Nutzung kosten 10 Euro, bis zu acht Stunden 20 Euro und eine ganztägige Nutzung 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist.

Wer einen Termin absagt, muss dies bis 48 Stunden vorher tun, damit die Gebühr erstattet wird. Wenn die Stadt die Nutzung kurzfristig untersagt, zum Beispiel wegen hoher Waldbrandgefahr, bekommt man das Geld zurück. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gelände ist verboten. Strom, Wasser und Toiletten gibt es an der Hütte nicht.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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