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Oppenau: Neue Regeln für die Grillhütte auf der Kleinebene

Copyright und Urheber siehe Oppenau

Wer in Oppenau auf der Kleinebene grillen möchte, muss nun einen Schlüssel leihen. Die Stadt hat die Regeln für die beliebte Hütte verschärft.

Die Grillhütte auf der Kleinebene (Oppenau, Baden-Württemberg) ist ein beliebter Ort für Familien und Vereine. Es gibt dort einen gemauerten Grill, Tische, Bänke und einen Spielplatz für Kinder. Doch wer dort ein Fest plant, muss sich an neue Regeln halten.

Seit 2024 ist die Grillstelle mit einem Schloss gesichert. Grund dafür sind Vorfälle in der Vergangenheit und Leute, die trotz Waldbrandgefahr gegrillt haben. Wer den Grill jetzt nutzen will, muss vorher reservieren. Das kann eine volljährige Person entweder schriftlich oder per Telefon erledigen. Dafür werden Name, Adresse und Telefonnummer benötigt.

Für den Schlüssel muss man eine Kaution von 100 Euro in bar hinterlegen. Das Geld gibt es zurück, wenn man den Schlüssel am Tag nach der Nutzung wieder abgibt. Die Stadt vergibt die Hütte vor allem an die eigenen Einwohner aus Oppenau. Leute von außerhalb können kurzfristig anfragen, ob noch etwas frei ist.

Es gibt wichtige Verbote: Nur der fest eingebaute Grill darf genutzt werden. Eigene Grills oder Lagerfeuer im Wald sind streng verboten. Auch das Grillen mit Holz ist nicht erlaubt, man muss seine Holzkohle selbst mitbringen. Die Nutzer müssen zudem einen Eimer mit Wasser dabei haben, um im Notfall Feuer löschen zu können. Wasser kann an der Wassertretstelle geholt werden, aber dort darf nicht abgewaschen werden. Die Asche muss wieder mit nach Hause genommen werden und darf nicht in die Mülleimer geworfen werden.

Die Kosten für die Nutzung sind gestaffelt: Unter der Woche von 8 bis 17 Uhr ist es kostenlos. An anderen Zeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen kostet es Geld. Je nach Dauer liegt die Gebühr zwischen 10 und 30 Euro. Schulen und Kindergärten zahlen nichts, wenn es eine interne Veranstaltung ist. Wer absagt, muss das bis 48 Stunden vor dem Termin tun, sonst wird die Gebühr fällig.

Ein wichtiger Hinweis: Wenn die Stadt wegen hoher Waldbrandgefahr die Nutzung untersagt, werden die Nutzer informiert und das Geld zurückerstattet. Zelten oder das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Strom, Wasser oder eine Toilette gibt es an der Hütte nicht.

Quelle: Oppenau – zur Originalmeldung

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