München: Streit um Bäume in der Lindenschmitstraße
In der Lindenschmitstraße (München) plant eine Bauherrin den Bau von drei Stadthäusern. Die Gebäude sollen in Reihenbebauung im hinteren Teil eines Innenhofs entstehen. Die Stadt hatte das Projekt bereits am 7. März 2025 genehmigt, da es nach Ansicht der Planer in die Umgebung passte.
Doch gegen diese Genehmigung wurde Klage eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun in einem Eilverfahren eine andere Meinung als die Stadt. Das Gericht hat angeordnet, dass die Baugenehmigung vorerst nicht genutzt werden darf. Das bedeutet konkret: Die Bauherrin muss die Arbeiten stoppen und darf vor allem die Bäume auf dem Grundstück nicht fällen.
Ein Teil des Stadtrats fordert nun, dass die Stadt die Baugenehmigung komplett zurücknimmt. Die Politiker wollen zudem, dass die Stadt ihre gesamte Praxis bei Bauanträgen ändert, wenn Bäume gefällt werden sollen. Sie fordern eine strengere Prüfung, um den Baumbestand in der Stadt besser zu schützen.
Die Stadtbaurätin Elisabeth Merk weist diese Forderungen jedoch ab. Die Verwaltung will die Genehmigung nicht vorzeitig aufheben. Grund ist, dass der Beschluss des VGH nur eine vorläufige Entscheidung in einem Eilverfahren war und noch kein endgültiges Urteil. Die Stadt betont, dass das Baurecht grundsätzlich Vorrang vor dem Baumschutz hat.
Auch an der allgemeinen Arbeitsweise der Lokalbaukommission wird nichts geändert. Die Stadt sieht keine Notwendigkeit, die Praxis bei anderen Bauanträgen anzupassen. Erst wenn es ein endgültiges Urteil im Hauptverfahren gibt, steht fest, ob die Bäume in der Lindenschmitstraße bleiben dürfen oder ob das Bauprojekt wie geplant umgesetzt wird.
Ob und inwieweit die Baugenehmigung letztlich aufgehoben wird, klärt nun das Gericht im Hauptsacheverfahren. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: München – zur Originalmeldung