München: Grundsteuer und Gewerbesteuer bis 15. August fällig
Die Stadtkämmerei in München (Bayern) erinnert alle Steuerpflichtigen an die anstehenden Zahlungen. Die Grundsteuer sowie die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer des dritten Quartals 2026 müssen bis spätestens Samstag, den 15. August, bezahlt werden.
Wer die Frist verpasst, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Zudem können weitere Kosten für Mahnmaßnahmen anfallen, wenn das Geld nicht rechtzeitig bei der Stadt eingeht.
Wer selbst überweist oder einzahlt, muss auf eine wichtige Angabe achten: In der Überweisung muss unbedingt die 13-stellige Kassenkonto-Nummer oder die Vertragsgegenstands-Nummer stehen. Diese Nummern finden sich im letzten Steuerbescheid. Nur so kann die Stadt das Geld schnell und richtig zuordnen.
Alternativ bietet die Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat an. Damit wird der Betrag automatisch vom Konto abgezogen, und man muss sich nicht mehr selbst um die Termine kümmern. Das Mandat kann unter www.muenchen.de/sepa auch online erteilt werden.
Für Überweisungen stehen zwei Konten der Landeshauptstadt München zur Verfügung. Bei der Stadtsparkasse München lautet die IBAN DE86 7015 0000 0000 2030 00 (BIC: SSKMDEMMXXX). Bei der HypoVereinsbank München ist es die IBAN DE34 7002 0270 0000 0813 00 (BIC: HYVEDEMMXXX).
Quelle: München – zur Originalmeldung