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Magdeburg: Betrunkener greift nach Waffe eines Polizisten

Ein 23-Jähriger forderte am Hauptbahnhof in Magdeburg die Aufmerksamkeit der Bundespolizei. Die Situation eskalierte schnell, als der Mann nach der Waffe eines Beamten griff.

Es begann am Dienstagnachmittag gegen 17:25 Uhr im Eingangsbereich des Hauptbahnhofs in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Ein 23-jähriger Mann sprach eine Streife der Bundespolizei an, wurde aber sofort aggressiv. Er beschimpfte die Beamten und machte obszöne Gesten.

Die Polizisten wollten den Mann kontrollieren. Zuerst drehte er sich weg, um die Kontrolle zu vermeiden. Nach einem kurzen Streit gab er dann doch seinen Personalausweis her. Doch der junge Deutsche wurde immer wütender, ballte die Fäuste und schrie die Beamten an. Während ein Polizist ihn nach gefährlichen Gegenständen absuchte, machte der Mann weiter vulgäre Gesten.

Plötzlich änderte der Mann seine Taktik. Er verlangte, dass man ihm eine frühere Straftat schriftlich bestätigt. Er bot an, die Beamten freiwillig zur Wache zu begleiten. Weitere Polizisten kamen hinzu, um die Streife zu unterstützen. Auf dem Weg zur Wache blieb der 23-Jährige jedoch immer wieder stehen und provozierte die Beamten.

Dann passierte es: Der Mann griff plötzlich nach dem Schulterstück der Maschinenpistole, die einer der Polizisten bei sich trug. Die Beamten reagierten sofort, brachten ihn zu Boden und legten ihm Handschellen an. Zwei Sicherheitsleute der Bahn halfen dabei, den Mann zu fixieren. Dieser wehrte sich heftig, trat und schlug wild um sich. Am Ende mussten die Beamten ihn zur Wache tragen.

In den Räumen der Polizei versuchte der Mann ein letztes Spiel: Er tat so, als wäre er ohnmächtig. Als die Beamten gerade Erste Hilfe leisten wollten, öffnete er plötzlich die Augen und lachte sie aus. Ein Alkoholtest ergab später, dass der Mann betrunken war. Er hatte 1,77 Promille im Blut.

Der Mann erhielt Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zudem wurde er für 24 Stunden vom Hauptbahnhof verwiesen. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg – zur Originalmeldung

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