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Magdeburg: Herrenlose Tasche legt Hauptbahnhof lahm

Eine vergessene Reisetasche sorgte am Donnerstag für Chaos am Bahnhof. Viele Züge hatten Verspätung, während die Polizei einen 22-Jährigen jagte.

Am Donnerstag gegen 12:30 Uhr bemerkte ein Reisender am Hauptbahnhof in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) eine Tasche auf Bahnsteig 6. Die Tasche stand dort einfach allein herum. Als die Bundespolizei eintraf, konnte niemand gefunden werden, dem das Gepäckstück gehörte. Da man nicht sehen konnte, was in der Tasche war, gingen die Beamten vom schlimmsten Fall aus.

Um die Menschen zu schützen, sperrten die Polizisten und die Sicherheitsleute der Bahn sofort die Bahnsteige 5 bis 9. Auch die Gleise wurden über die Leitstelle in Leipzig gesperrt. Währenddessen werteten die Beamten die Videoaufnahmen aus. Auf den Bildern sah man einen Mann, der die Tasche einfach auf dem Bahnsteig abstellte und dann in einen Regionalexpress Richtung Halberstadt stieg.

Die Polizei war schnell. Als der Zug in Halberstadt ankam, nahmen die Beamten den 22-jährigen Syrer fest und brachten ihn zur Dienststelle. Dort erklärte der junge Mann, er habe die Tasche zuvor in einem Zug auf der Strecke von Burg nach Magdeburg gefunden. Deshalb habe er sie am Bahnhof einfach stehen lassen.

Die Situation am Bahnhof blieb jedoch angespannt, bis der Entschärfungsdienst der Bundespolizei die Tasche untersuchte. Erst dann stellte sich heraus, dass keine Gefahr bestand. In der Tasche befanden sich lediglich persönliche Sachen.

Der Einsatz kostete die Fahrgäste viel Zeit. Erst um 15:06 Uhr wurde alles wieder freigegeben. Insgesamt hatten 16 Züge Verspätungen von insgesamt 116 Minuten, zwei Verbindungen fielen komplett aus.

Jetzt hat der 22-Jährige Ärger. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen ihn eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob er für die Kosten des riesigen Polizeieinsatzes aufkommen muss. Die Polizei warnt deshalb alle Reisenden, ihr Gepäck immer im Blick zu behalten, um solche Vorfälle zu vermeiden.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg – zur Originalmeldung

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