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Lörrach: Hohe Geldstrafen für Gastro-Betrieb nach Zoll-Prüfung

In einem Gastronomiebetrieb in Lörrach flogen Schwarzarbeit und Lohnbetrug auf. Der Zoll verhängte nun Bußgelder in fünfstelliger Höhe.

Im Frühjahr 2023 fing alles mit einer Kontrolle an. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach (Baden-Württemberg) besuchte einen Gastronomiebetrieb und befragte elf Angestellte zu ihren Arbeitsverträgen. Dabei kam es zu einer kuriosen Situation: Zwei Menschen versuchten, die Beamten zu täuschen. Sie gaben sich als andere Leute aus. Einer von ihnen zeigte sogar den Aufenthaltstitel eines Kollegen vor, um seine Identität zu verschleiern.

Die Beamten ließen sich nicht austricksen und fanden die wahren Namen der beiden Männer heraus. Es stellte sich heraus, dass beide gar keine gültige Erlaubnis hatten, in Deutschland zu arbeiten. Zudem hatte der Geschäftsführer für diese beiden Mitarbeiter keine Stundenlisten geführt, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.

Doch das war nicht alles. In den folgenden Ermittlungen kam noch mehr ans Licht. Zwischen Januar 2020 und Oktober 2023 wurde im Betrieb systematisch am Mindestlohn gespart. In insgesamt 84 Fällen bekamen die Angestellten zu wenig Geld. Insgesamt fehlten den Arbeitnehmern rund 5.000 Euro.

Jetzt folgt die Quittung für den Chef. Wegen des vorenthaltenen Mindestlohns muss der Geschäftsführer ein Bußgeld von über 21.000 Euro zahlen. Weil die Stundenaufzeichnungen fehlten, kommen weitere 5.000 Euro Strafe hinzu. Insgesamt muss der Betrieb also über 26.000 Euro an den Staat abführen.

Die Ermittlungen in diesem Fall sind damit abgeschlossen. Ob es neben den Bußgeldern noch weitere rechtliche Folgen für den Geschäftsführer gibt, ist nicht bekannt. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Hauptzollamt Lörrach – zur Originalmeldung

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