Lengenwang führt Veränderungssperre für Gewerbegebiet Am Burgstall ein
In Lengenwang (Landkreis Ostallgäu, Bayern) gibt es Neuigkeiten für das Gewerbegebiet Am Burgstall. Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 16 zu ändern. Damit die Planung nicht durch kurzfristige Bauvorhaben oder Änderungen gestört wird, hat der Rat eine sogenannte Veränderungssperre verhängt.
Das bedeutet konkret: Im betroffenen Bereich darf ab sofort nichts mehr verändert werden, was den späteren Plan stören könnte. Die Sperre tritt mit der Bekanntmachung vom 5. August 2026 offiziell in Kraft. Wer genau betroffen ist, kann im Lageplan sehen, der im Rathaus oder im Internet unter www.lengenwang.de/Bekanntmachungen veröffentlicht wurde.
Die vollständigen Unterlagen zur Satzung liegen im Rathaus in der Bahnhofstraße 8 in Lengenwang aus. Dort kann jeder während der Öffnungszeiten vorbeischauen und die Dokumente einsehen. Auf Wunsch gibt die Gemeinde auch Auskunft über die Details.
Wer durch die Sperre finanzielle Nachteile hat, sollte die gesetzlichen Fristen für Entschädigungsansprüche beachten. Wenn diese nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, verfallen die Ansprüche.
Quelle: Lengenwang – zur Originalmeldung