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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten

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Wegen extremer Trockenheit dürfen in fast dem gesamten Landkreis Waldshut keine Wasserentnahmen mehr aus Gewässern erfolgen. Die Pegelstände sind kritisch gesunken.

Die Sonne brennt und viele Bäche im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) sind nur noch schmale Rinnsale. Für die Fische und anderen Tiere im Wasser wird es gefährlich: Das Wasser wird wärmer, enthält weniger Sauerstoff und viele Lebewesen sterben im schlimmsten Fall. Deshalb hat das Landratsamt Waldshut nun ein striktes Verbot ausgesprochen.

Aktuell darf in fast dem gesamten Landkreis kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern oder Seen entnommen werden. Das gilt egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen. Wer bereits eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. Wenn diese Werte unterschritten werden, greift die Rechtsverordnung. Kritisch sind 20 Zentimeter an der Hauensteiner Alb in St. Blasien, 15 Zentimeter am Kotbach in Oberlauchringen und 55 Zentimeter an der Wutach in Oberlauchringen. An der Hauensteiner Alb und am Kotbach sind diese niedrigen Werte bereits erreicht oder sogar unterschritten.

Auch an der Wutach sinkt der Pegel stark und nähert sich der kritischen Marke. Es ist also damit zu rechnen, dass dort ebenfalls bald ein Verbot gilt. Die Behörden weisen darauf hin, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Wasserstände dauerhaft zu heben.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite hvz.baden-wuerttemberg.de besuchen. Es gibt zudem eine Telefonansage unter der Nummer 0721 9804-61 bis -65. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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