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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Waldshut aktuell kaum noch Wasser aus Gewässern entnommen werden. Die Pegelstände sind an mehreren Stellen kritisch gesunken.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und dem gesamten Landkreis brennt die Sonne. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: Fische und andere Tiere im Wasser haben zu wenig Sauerstoff und sterben im schlimmsten Fall.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut. Sobald bestimmte Wasserstände unterschritten werden, ist es verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie Seen und Weiher. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Messpunkten ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern. In Oberlauchringen gelten 55 Zentimeter für die Wutach und 15 Zentimeter für den Kotbach.

Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt für fast den gesamten Landkreis das Verbot. Auch an der Wutach sinkt der Pegel schnell; dort wird das Verbot vermutlich bald ebenfalls in Kraft treten.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte online bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes, über die App „Meine Pegel“ oder per Telefon unter 0721 9804-61 abfragen. Weitere Details stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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