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Bad Säckingen ändert Flächennutzungsplan

Ab dem 20. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Flächennutzung in Bad Säckingen und den umliegenden Gemeinden.

In Bad Säckingen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und den Gemeinden Herrischried, Murg und Rickenbach ändern sich die Vorgaben für die Flächennutzung. Das Landratsamt Waldshut hat die sogenannte erste punktuelle Flächennutzungsplanänderung bereits am 1. Juli 2026 genehmigt.

Mit der offiziellen Bekanntmachung tritt diese Änderung nun am 20. Juli 2026 in Kraft. Solche Pläne legen fest, welche Flächen in einem Gebiet für welche Zwecke genutzt werden dürfen, etwa für Wohnbebauung oder Gewerbe.

Wer genau wissen möchte, welche Bereiche betroffen sind, kann die vollständigen Unterlagen und die amtliche Bekanntmachung auf der Homepage der Verwaltung einsehen.

Quelle: Bad Säckingen – zur Originalmeldung

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