Klettgau führt neue Regeln für Katzenhalter ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es immer wieder Probleme mit kranken oder ausgesetzten Katzen. Oft sind zu viele Tiere im Umlauf, weil nicht kastrierte Katzen sich unkontrolliert vermehren. Die Jungtiere wachsen dann ohne gute Pflege auf und leiden unter Verletzungen oder Hunger.
Um das zu ändern, hat der Gemeinderat eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese Regeln gelten bereits seit dem 1. Januar 2025. Es gibt dabei drei wichtige Punkte, die jeder Katzenbesitzer beachten muss.
Erstens müssen alle freilaufenden Katzen von einem Tierarzt kastriert werden. Zweitens müssen die Tiere dauerhaft gekennzeichnet sein. Das geht entweder über einen Mikrochip oder eine Tätowierung im Ohr. Drittens muss die Kennzeichnung in einem kostenlosen Register eingetragen werden. Zur Auswahl stehen hier TASSO e.V. oder FINDEFIX.
Die Gemeinde bittet alle Halter, ihre Tiere jetzt zu prüfen. Wer die Kastration oder die Anmeldung im Register noch nicht erledigt hat, soll dies schnell nachholen. Damit sollen verwilderte Katzen reduziert und die Tierheime in der Region entlastet werden.
Wer Fragen zu den Regeln hat, kann sich an Antje Bauer im Rathaus Grießen wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 07742 935 200 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung