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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen.

Die Sonne brennt und die Temperaturen sind hoch. Das führt dazu, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) nur noch wenig Wasser führen. Manche Gewässer sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die dort leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen im schlimmsten Fall tödlich endet.

Um die Natur zu schützen, greift nun eine Rechtsverordnung. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das betrifft alle Fließgewässer wie Bäche, Flüsse und Kanäle, aber auch Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien liegt die Grenze an der Hauensteiner Alb bei 20 Zentimetern, in Oberlauchringen am Kotbach bei 15 Zentimetern und an der Wutach bei 55 Zentimetern. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt das Verbot momentan für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegel fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot greifen wird.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Verordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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