Klettgau: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Gemeindeblatt
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten EU AI Act.
Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer zum Beispiel Programme wie ChatGPT oder Canva nutzt, muss das deutlich angeben. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar sein, wobei die genaue Stelle egal ist. Mögliche Formulierungen sind „Mit KI bearbeitet“, „Mit KI erstellt“ oder „Mit KI generiert“.
Bei Texten gibt es eine Besonderheit: Eine Kennzeichnung ist nur dann nötig, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und kein Mensch den Text mehr redaktionell bearbeitet hat. Sobald eine Person den Text verändert und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.
Die Gemeinde Klettgau warnt davor, dass die Bundesnetzagentur die Einhaltung prüft. Wenn die Regeln missachtet werden, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes hohe Bußgelder. Die Gemeinde behält sich vor, diese Kosten an die Verfasser der Beiträge weiterzureichen. Inhalte, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht gekennzeichnet sind, werden abgelehnt.
Bei Fragen zur Umsetzung können sich Betroffene an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung