Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
Wer im Gemeindeblatt von Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) Anzeigen schaltet, Flyer einreicht oder Texte veröffentlicht, muss ab sofort aufpassen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine neue Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das Ganze basiert auf dem sogenannten EU AI Act.
Das bedeutet konkret: Alles, was mit Programmen wie ChatGPT oder Canva generiert wurde, muss als solches markiert werden. Das gilt vor allem für Bilder, Audio- und Videodateien sowie für Texte zu Themen, die für die Öffentlichkeit wichtig sind. Wenn ein Mensch den KI-Text jedoch noch einmal überarbeitet und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist eine Kennzeichnung nicht nötig.
Die Gemeinde lässt hier keine Ausnahmen zu. Bilder oder Flyer, bei denen die KI-Herkunft erkennbar ist, aber nicht angegeben wurde, lehnt die Verwaltung schlichtweg ab. Der Grund dafür ist der Druck von oben: Die Bundesnetzagentur prüft die Umsetzung der Regeln. Wenn die Kennzeichnungen fehlen, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder.
Die Gemeinde Klettgau stellt klar, dass sie solche Strafzahlungen im Zweifelsfall an die Verfasser der entsprechenden Beiträge weiterreichen wird. Wie die Kennzeichnung genau aussieht, ist egal, solange sie gut sichtbar ist. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.
Bei Fragen zur neuen Regelung hilft Frau Preiser unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de weiter.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung