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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge im Gemeindeblatt veröffentlichen wollen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen gekennzeichnet werden, wenn sie mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte aus Programmen wie ChatGPT oder Canva.

Grund für die Änderung ist ein Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Wenn die Regeln ignoriert werden, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Menschen weiterreichen könnte, die den Text oder das Bild ursprünglich verfasst haben.

Nicht alles muss markiert werden. Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie komplett von einer KI stammen und kein Mensch sie mehr überarbeitet hat. Sobald ein Redakteur oder eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig. Bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung hingegen Pflicht.

Die Markierung muss gut sichtbar sein, aber die genaue Stelle ist egal. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Beiträge, bei denen die KI-Herkunft erkennbar ist, die aber nicht markiert wurden, lehnt die Gemeinde ab.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail an apreiser(at)klettgau.de wenden.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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