Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) trocknen aus. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist kaum noch Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden extrem und können im schlimmsten Fall sterben.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Seen und Weiher. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Nur Entnahmen aus dem Rhein oder solche, die offiziell genehmigt wurden, sind weiterhin erlaubt.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 Zentimetern und bei der Wutach bei 55 Zentimetern. Die Pegel an der Hauensteiner Alb und am Kotbach sind bereits erreicht oder unterschritten. Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser aktuell steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.
Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung