Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, deutlich gekennzeichnet werden. Das liegt an einer neuen EU-weiten Regelung, dem sogenannten EU AI Act.
Die Gemeinde macht deutlich, dass sie hier streng durchgreift. Werden KI-generierte Inhalte ohne Hinweis eingereicht, lehnt die Verwaltung diese schlichtweg ab. Der Grund ist das finanzielle Risiko: Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser Pflicht. Wenn die Kennzeichnung fehlt, drohen dem Herausgeber des Blattes, also der Gemeinde, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen an die Verfasser der Beiträge weiterreichen könnte.
Was genau markiert werden muss, ist festgelegt: Alle realistisch wirkenden Bilder, Audio- oder Videodateien müssen als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten gilt die Pflicht nur dann, wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt und kein Mensch den Text mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den KI-Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.
Für die Umsetzung gibt es einfache Beispiele. Es reicht, wenn gut sichtbar Formulierungen wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“ stehen. Wo genau dieser Hinweis platziert wird, ist egal, solange er auffällt.
Wer Fragen zur genauen Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung