Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wegen extremer Trockenheit dürfen im Landkreis Waldshut fast keine oberirdischen Gewässer mehr angezapft werden. Das Verbot gilt aktuell für fast das gesamte Gebiet.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern ist zu wenig Sauerstoff, was für Fische und andere Tiere lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In weiten Teilen des Landkreises ist es ab sofort verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Kanälen, Weihern oder Seen zu entnehmen. Das gilt egal, wie das Wasser entnommen wird. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen, ebenso wie Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. Wenn die Werte an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) oder dem Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch bei der Wutach steht die Grenze kurz bevor.

Wer wissen will, wie die aktuellen Pegel stehen, kann die App „Meine Pegel“ nutzen, die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen oder die Telefonansage unter +49 721 9804-61 anrufen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Klettgau

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Waldshut

Alle ansehen