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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, klar gekennzeichnet werden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva entstanden sind.

Hintergrund ist ein neues Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft, ob diese Regeln eingehalten werden. Wenn Inhalte nicht richtig markiert sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes hohe Bußgelder. Die Gemeinde Klettgau hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Menschen weitergeben könnte, die den Text oder das Bild geschrieben haben.

Nicht alles muss markiert werden. Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie von öffentlichem Interesse sind und ein Mensch sie nicht mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den KI-Text anpasst und die Verantwortung für den Inhalt übernimmt, fällt die Kennzeichnungspflicht weg. Bei realistisch wirkenden Bildern, Videos oder Audio-Dateien ist die Markierung hingegen immer Pflicht.

Die Kennzeichnung selbst ist einfach. Es reichen Begriffe wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut sichtbar ist. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, lehnt die Gemeinde ab.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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