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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer jetzt aus Bächen oder Seen schöpft, riskiert Ärger.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden extrem unter dem Stress und sterben im schlimmsten Fall.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Rhein und für Entnahmen, die offiziell genehmigt wurden.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Messpunkten ab. Wenn die Pegel an der Hauensteiner Alb in St. Blasien (20 cm), am Kotbach in Oberlauchringen (15 cm) oder an der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Auch bei der Wutach steht die kritische Marke kurz bevor.

Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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