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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau warnt vor hohen Bußgeldern.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gelten seit dem 2. August 2026 neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt hat, muss dies ab sofort kenntlich machen. Das betrifft zum Beispiel Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt wurden.

Hintergrund ist ein neues Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Transparenzregeln eingehalten werden. Wenn Inhalte nicht richtig gekennzeichnet sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Menschen weiterreichen könnte, die den Text oder das Bild geschrieben haben.

Es gibt dabei genaue Vorgaben: Realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen immer als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ist eine Kennzeichnung nur dann nötig, wenn der Text direkt von der KI kommt und kein Mensch ihn mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, fällt die Pflicht weg.

Die Kennzeichnung selbst ist einfach. Es reicht ein gut sichtbarer Hinweis wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI bearbeitet“ oder „Mit KI generiert“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange man ihn sofort sieht. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, lehnt die Gemeinde ab.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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