Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Für Fische und andere Lebewesen bedeutet das extremen Stress und oft den Tod.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal, wie das Wasser entnommen wird – es ist untersagt. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. In St. Blasien (Hauensteiner Alb) liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, in Oberlauchringen beim Kotbach bei 15 Zentimetern und bei der Wutach bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für den gesamten Landkreis. Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.
Auch bei der Wutach ist der kritische Stand fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird. Das Landratsamt betont, dass kurze Regenschauer oft nicht ausreichen, um die Pegel dauerhaft zu heben.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen oder die Webseite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter der Nummer +49 721 9804-61.
Weitere Informationen und die genaue Rechtsverordnung sind auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut zu finden.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung