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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Entnahmeverbot für Wasser. Wer jetzt aus Bächen oder Seen schöpft, riskiert Ärger.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Lebewesen lebensgefährlich sein kann.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Egal, auf welche Weise das Wasser entnommen wird: Es ist untersagt. Ausgenommen sind nur der Rhein und Entnahmen, für die es bereits eine offizielle wasserrechtliche Genehmigung gibt.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. In St. Blasien an der Hauensteiner Alb liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für den ganzen Landkreis. Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten.

Auch an der Wutach ist der Pegelstand fast auf dem kritischen Niveau, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt. Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die App „Meine Pegel“ nutzen, die Seite der Hochwasservorhersagezentrale besuchen oder die automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61 anrufen.

Das Landratsamt bittet alle Bürger um Mithilfe, damit die letzten Wasserreserven geschützt werden.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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