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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

Wer im Gemeindeblatt von Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) etwas veröffentlichen möchte, muss ab sofort genauer auf die Herkunft seiner Inhalte achten. Seit dem 2. August 2026 gilt eine neue Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das basiert auf dem sogenannten EU AI Act.

Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer zum Beispiel Tools wie ChatGPT oder Canva nutzt, um seine Beiträge zu erstellen, muss dies sichtbar machen. Die Gemeinde warnt: Die Bundesnetzagentur prüft die Umsetzung. Wenn die Kennzeichnung fehlt, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde Klettgau hat angekündigt, dass sie solche Geldstrafen im Zweifel an die Verfasser der Beiträge weiterreichen wird. Inhalte, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden schlicht abgelehnt.

Bei Texten gibt es eine Besonderheit: Eine Kennzeichnung ist nur nötig, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und der Text nicht mehr von einem Menschen überarbeitet wurde. Sobald eine Person den KI-Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.

Die Kennzeichnung selbst ist einfach. Es reichen Begriffe wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut sichtbar ist.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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