Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Tiere, die im Wasser leben. Da das Wasser wärmer wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für Fische lebensgefährlich sein kann.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, gilt das Verbot für den ganzen Landkreis.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Auch an der Wutach sinkt der Pegel schnell, sodass dort vermutlich bald ebenfalls ein Verbot gilt.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale (hvz.baden-wuerttemberg.de) oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Rechtsverordnung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung