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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau setzt damit neue EU-Regeln um.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Inhalte für das Gemeindeblatt liefern. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Verordnung, dem sogenannten EU AI Act.

Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer Tools wie ChatGPT oder Canva nutzt, um diese Inhalte zu erstellen, muss das nun klar angeben. Auch Texte müssen markiert werden, sofern sie von öffentlichem Interesse sind und kein Mensch sie mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist die Kennzeichnung nicht mehr nötig.

Die Gemeinde ist bei der Umsetzung streng. Inhalte, die offensichtlich von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden abgelehnt. Der Grund ist ein finanzielles Risiko: Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Regeln eingehalten werden. Wenn nicht, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes hohe Bußgelder. Die Gemeinde Klettgau hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Verfasser der Texte oder Bilder weitergeben könnte.

Wie die Kennzeichnung genau aussieht, ist egal, solange sie gut sichtbar ist. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.

Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich direkt an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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