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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen.

Die Sonne brennt und die Temperaturen sind hoch. Das hat zur Folge, dass viele Bäche und Flüsse im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) kaum noch Wasser führen. Manche sind nur noch schmale Rinnsale oder komplett ausgetrocknet. Das ist ein großes Problem für die Fische und anderen Tiere, die im Wasser leben. Wenn das Wasser zu warm wird, sinkt der Sauerstoffgehalt, was für die Tiere lebensgefährlich ist.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Egal auf welche Weise das Wasser entnommen werden soll, es ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Rhein und für Entnahmen, die offiziell genehmigt wurden.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Messpunkten ab. Wenn die Wasserstände dort zu niedrig sind, tritt das Verbot in Kraft. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern.

Aktuell sind die Grenzwerte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt das Verbot momentan für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegelstand fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegel gerade stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale oder per Telefon unter +49 721 9804-61 abfragen. Weitere Details stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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