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Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies im Gemeindeblatt nun deutlich machen. Die Gemeinde Klettgau will so hohe Bußgelder vermeiden.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, deutlich gekennzeichnet werden. Das liegt an einer neuen EU-weiten Vorschrift, dem sogenannten EU AI Act.

Die Gemeinde macht deutlich, dass die Bundesnetzagentur diese Regeln überprüft. Wenn Inhalte nicht richtig markiert sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes hohe Bußgelder. Die Gemeinde Klettgau hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Menschen weitergeben könnte, die den Text oder das Bild eingereicht haben. Beiträge, bei denen die KI-Nutzung erkennbar ist, aber keine Kennzeichnung vorhanden ist, werden schlicht abgelehnt.

Es gibt dabei Unterschiede, was genau markiert werden muss. Realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen immer als künstlich erzeugt markiert werden. Bei Texten ist es anders: Diese müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie ein Thema von öffentlichem Interesse behandeln und kein Mensch den Text mehr überarbeitet hat. Sobald eine Person den KI-Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, ist keine Kennzeichnung mehr nötig.

Wie die Markierung genau aussieht, ist egal, solange sie gut sichtbar ist. Mögliche Formulierungen sind zum Beispiel „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“.

Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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