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Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit gilt in fast dem gesamten Landkreis Waldshut ein Verbot, Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Die Pegelstände sind kritisch niedrig.

Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) trocknen aus. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale. Das ist ein großes Problem für die Natur: In den warmen, flachen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff. Fische und andere Tiere leiden unter dem Stress und sterben im schlimmsten Fall.

Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es aktuell verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle, Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.

Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien (Grenze 20 cm) und am Kotbach in Oberlauchringen (Grenze 15 cm) sind die kritischen Werte bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt das Verbot momentan für fast den gesamten Landkreis. Auch in der Wutach in Oberlauchringen nähert sich der Wasserstand der Grenze von 55 cm. Dort wird das Verbot vermutlich bald ebenfalls greifen.

Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann dies über die App „Meine Pegel“, die Seite hvz.baden-wuerttemberg.de oder per Telefon unter +49 721 9804-61 prüfen. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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