Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, deutlich gekennzeichnet werden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte, die mit Programmen wie ChatGPT oder Canva entstanden sind.
Hintergrund ist ein Gesetz der Europäischen Union, der sogenannte EU AI Act. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Wenn die Regeln ignoriert werden, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Verfasser der Beiträge weitergeben könnte.
Nicht alles muss markiert werden. Bei Texten gilt die Pflicht nur dann, wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt und kein Mensch den Text mehr überarbeitet hat. Sobald eine Person den KI-Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, ist keine Kennzeichnung nötig. Realistisch wirkende Bilder, Audio- oder Videodateien müssen hingegen immer als künstlich erzeugt markiert werden.
Die Kennzeichnung kann einfach durch Begriffe wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI bearbeitet“ oder „Mit KI generiert“ erfolgen. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut sichtbar ist. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, wird die Gemeinde künftig ablehnen.
Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung