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Klettgau: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Gemeindeblatt

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies ab sofort angeben. Die Gemeinde Klettgau warnt vor hohen Bußgeldern.

In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das Ganze basiert auf dem sogenannten EU AI Act.

Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer zum Beispiel Tools wie ChatGPT oder Canva nutzt, muss das deutlich machen. Die Kennzeichnung kann einfach durch Begriffe wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“ erfolgen. Wichtig ist nur, dass der Hinweis gut sichtbar platziert ist.

Bei Texten gibt es eine Besonderheit: Eine Kennzeichnung ist nur dann nötig, wenn es sich um Themen von öffentlichem Interesse handelt und der Text nicht mehr von einem Menschen überarbeitet wurde. Sobald eine Person den Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, fällt die Pflicht weg.

Die Gemeinde Klettgau betont, dass die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Regeln prüft. Wenn Inhalte nicht richtig gekennzeichnet sind, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblatts hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, solche Strafzahlungen an die Verfasser der Beiträge weiterzureichen. Zudem werden erkennbare KI-Inhalte ohne Kennzeichnung künftig direkt abgelehnt.

Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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