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Klettgau: Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Gemeindeblatt

Copyright und Urheber siehe Klettgau

Wer Texte oder Bilder mit Künstlicher Intelligenz erstellt, muss dies ab sofort angeben. Die Gemeinde Klettgau warnt vor hohen Bußgeldern.

Wer Beiträge für das Gemeindeblatt in Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) einreicht, muss ab sofort aufpassen. Seit dem 2. August 2026 gilt eine neue Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Das liegt an einer neuen EU-Regelung, dem sogenannten EU AI Act.

Das betrifft vor allem Bilder, Flyer, Anzeigen sowie Audio- und Videodateien. Wer zum Beispiel Programme wie ChatGPT oder Canva nutzt, um seine Inhalte zu erstellen, muss dies deutlich sichtbar machen. Mögliche Formulierungen sind „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut zu sehen ist.

Bei Texten gibt es eine Besonderheit: Eine Kennzeichnung ist nur dann nötig, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und der Text nicht mehr von einem Menschen überarbeitet wurde. Sobald eine Person den Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, fällt die Kennzeichnungspflicht weg.

Die Gemeinde Klettgau geht bei der Umsetzung streng vor. Inhalte, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, werden abgelehnt. Der Grund ist das finanzielle Risiko: Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung der Regeln. Wenn die Gemeinde als Herausgeber des Blattes Fehler macht, drohen hohe Bußgelder. Die Verwaltung hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Zweifel an die Verfasser der Beiträge weiterreichen wird.

Bei Fragen zur richtigen Kennzeichnung hilft Frau Preiser unter der Telefonnummer 07742 935-112 oder per E-Mail an apreiser(at)klettgau.de weiter.

Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung

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