Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen kaum noch Wasser. Viele Bäche sind nur noch schmale Rinnsale oder sind komplett ausgetrocknet. Das ist lebensgefährlich für die Fische und anderen Tiere, weil zu wenig Sauerstoff im warmen Wasser ist.
Deshalb greift nun eine Rechtsverordnung des Landratsamtes. In fast dem gesamten Landkreis ist es derzeit verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das gilt für alle Bäche, Flüsse, Kanäle sowie für Weiher und Seen. Nur wer eine offizielle wasserrechtliche Zulassung hat oder Wasser aus dem Rhein entnimmt, darf dies weiterhin tun.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei bestimmten Pegelständen ab. An der Hauensteiner Alb in St. Blasien liegt die Grenze bei 20 Zentimetern, am Kotbach in Oberlauchringen bei 15 Zentimetern und an der Wutach in Oberlauchringen bei 55 Zentimetern. Sobald diese Werte erreicht oder unterschritten werden, tritt das Verbot in Kraft.
Aktuell sind die kritischen Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder sogar unterschritten. Deshalb gilt das Verbot momentan für fast den gesamten Landkreis. Auch an der Wutach ist der Pegelstand fast so niedrig, dass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Wer wissen will, wie hoch das Wasser gerade steht, kann die Pegelwerte über die App „Meine Pegel“, auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale (hvz.baden-wuerttemberg.de) oder per Telefon unter 0721 9804-61 abfragen. Weitere Details zur Rechtsverordnung stehen auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung