Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern
Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) hat die Verwaltung eine wichtige Entscheidung für die Landwirtschaft getroffen. In einer neuen Allgemeinverfügung wird die Anbindehaltung von Rindern untersagt. Das bedeutet, dass Kühe und Rinder nicht mehr an einer Kette oder einem Seil im Stall festgehalten werden dürfen.
Die Meldung erschien am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34. Damit setzt der Landkreis ein klares Zeichen gegen diese Form der Haltung, die den Tieren kaum Bewegungsfreiheit lässt.
Neben dem Tierschutz gab es in den letzten Wochen weitere wichtige Bekanntmachungen. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken im Landkreis gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Dammer See veröffentlicht.
Auch an der Politik tut sich etwas: Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung eines Gremiums informiert, und am 24. Juli wurden die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt gegeben.
Welche konkreten Übergangsfristen die Landwirte haben, um ihre Ställe umzubauen, geht aus der kurzen Übersicht nicht hervor. Die Details stehen in der vollständigen Allgemeinverfügung im Amtsblatt.