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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Viehhaltung. Die Anbindehaltung von Rindern ist ab sofort untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte. Die Verwaltung hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Anbindehaltung von Rindern offiziell untersagt.

Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr an einer Kette oder einem Strick festgebunden werden dürfen. Die Tiere sollen sich stattdessen freier bewegen können.

Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34 veröffentlicht. Damit ist die Regelung nun verbindlich für den gesamten Landkreis.

Neben dem Tierwohl gab es in den letzten Wochen weitere Meldungen aus der Verwaltung. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken im Landkreis gestartet. Außerdem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für das Erholungsgebiet Dammer See für das Jahr 2026 bekannt gegeben.

Zudem laufen derzeit Vorbereitungen für anstehende Wahlen. Am 17. Juli wurde die Zusammensetzung bestimmter Gremien geändert und am 24. Juli wurden die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht.

Weitere Details zur Umsetzung des Verbots der Anbindehaltung liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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