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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Tierhaltung. Die Anbindehaltung von Rindern ist nun untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte. Die Verwaltung hat eine Allgemeinverfügung herausgegeben, mit der die Anbindehaltung von Rindern untersagt wird.

Das bedeutet konkret, dass Rinder nicht mehr dauerhaft an einer Kette oder einem Strick festgebunden werden dürfen. Die Tiere sollen sich stattdessen freier bewegen können.

Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34 veröffentlicht. Die Regelung ist Teil der aktuellen Vorgaben zur Tierhaltung im Kreis.

Neben diesem Verbot gab es in den letzten Wochen weitere Bekanntmachungen. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken im Landkreis gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für das Erholungsgebiet Dammer See für das Jahr 2026 bekannt gegeben.

Auch im Bereich Wahlen gibt es Neuigkeiten: Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung bestimmter Gremien informiert, und am 24. Juli wurden die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht.

Welche genauen Übergangsfristen die Landwirte haben, um ihre Ställe umzubauen, geht aus der kurzen Übersicht nicht hervor. Details dazu stehen in der vollständigen Allgemeinverfügung im Amtsblatt.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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