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Landkreis Vechta verbietet Anbindehaltung von Rindern

Im Landkreis Vechta gibt es neue Regeln für die Tierhaltung. Die Anbindehaltung von Rindern ist nun untersagt.

Im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gibt es eine wichtige Änderung für Landwirte und Tierhalter. In einer neuen Allgemeinverfügung hat der Landkreis die Anbindehaltung von Rindern untersagt. Das bedeutet, dass Rinder nicht mehr dauerhaft an einer Kette oder einem Seil fixiert werden dürfen.

Diese Entscheidung wurde am 30. Juni 2026 im Amtsblatt Nummer 34 veröffentlicht. Damit setzt der Landkreis ein klares Zeichen gegen diese Form der Haltung.

Neben dem Tierhaltungsverbot gab es in den letzten Wochen weitere Bekanntmachungen. So wurde am 1. Juli eine Kartierung der Wallhecken im Landkreis gestartet. Zudem wurde am 2. Juli die Haushaltssatzung für 2026 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Dammer See bekannt gegeben.

Auch im Bereich Wahlen gibt es Neuigkeiten: Am 17. Juli wurde über Änderungen in der Zusammensetzung eines Gremiums informiert, und am 24. Juli wurden die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht.

Welche genauen Übergangsfristen die Tierhalter haben, um die Ställe umzubauen, geht aus der kurzen Übersicht nicht hervor. Details dazu stehen in der vollständigen Allgemeinverfügung im Amtsblatt.

Quelle: Landkreis Vechta – zur Originalmeldung

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