Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen und alle Bereiche bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Forstamt warnt, dass die Gefahr von Waldbränden sehr hoch ist. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.
Die Behörden bitten die Menschen deshalb, besonders vorsichtig zu sein. Wer mit dem Auto unterwegs ist, soll nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung